Seminarrat
Der Seminarrat als Gremium
Der Seminarrat setzt sich aus der Seminarleitung (diese hat den Vorsitz) sowie elf gewählten Mitgliedern zusammen – hiervon sind fünf Mitglieder Ausbildende sowie sechs Mitglieder Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV). Wir LiV stellen somit 50% des Seminarrats, wodurch ermöglicht wird, unseren Ansichten Gehör zu verschaffen. Die Mitglieder werden jeweils für ein Jahr von den entsprechenden Vollversammlungen der Ausbildenden bzw. LiV gewählt.
Damit der Seminarrat auch bei Krankheit oder Verhinderung eines der Mitglieder arbeiten kann, wählen die Vollversammlungen zusätzlich pro Mitglied einen Vertreter bzw. eine Vertreterin. Der Seminarrat tagt regulär zweimal im Schulhalbjahr, bei dringendem Bedarf auch häufiger.
Bei den Sitzungen berät und beschließt er über Empfehlungen zur Gestaltung und Organisation unserer Ausbildung, also der Ausbildung der LiV, sowie über Empfehlungen für die Verwendung der finanziellen Mittel für Lehr- und Lernmaterial und für Veranstaltungen. Spätestens alle zwei Jahre wird außerdem ein hauptamtlicher Ausbilder bzw. eine hauptamtliche Ausbilderin als Vertreter bzw. Vertreterin der ständigen Vertretung der Seminarleitung gewählt.
Konkrete Beispiele für die Arbeit des Seminarrats am Studienseminar GHRF Kassel/Eschwege
Der Seminarrat verabschiedet Seminarratsbeschlüsse, welche bindend für das gesamte Studienseminar sind. Die Beschlüsse betreffen insbesondere Rahmenbedingungen und Standards unserer Ausbildung, also der Ausbildung der LiV. Die beschlossenen Leitfäden, Handlungsanweisungen, Richtlinien usw. werden teils vom Seminarrat, teils von hierfür eingerichteten AGs erarbeitet. Darunter finden sich u.a. Beschlüsse zu …
- … der Handreichung zur schriftlichen Unterrichtsvorbereitung: ein Leitfaden, der uns LiV Orientierung und Hilfestellung bei der Erstellung des schriftlichen Unterrichtsentwurfs gibt
- … der Form und dem Umgang mit dem Lernbegleitbogen: eine Form von Portfolio, das uns LiV zur Reflexion und Dokumentation unseres Kompetenzzuwachses und Werdegangs im Vorbereitungsdienst dient
- … den Regelungen zur Evaluation von Modulveranstaltungen: ein Leitfaden zur Evaluation der Qualität von Modulveranstaltungen, z.B. im Hinblick auf die Transparenz der Leistungserwartungen, die Theorie-Praxis-Verzahnung, die Konstruktivität & Angemessenheit des Reflexionsgesprächs von Unterrichtsbesuchen oder die Lern- und Arbeitsatmosphäre in den Sitzungen
- … dem Qualitätsrahmen zur Beratung und Bewertung von Unterricht: ein Leitfaden, der das Ziel hat, die Beratung bei Unterrichtsnachbesprechungen vergleichbarer, wirksamer und nachhaltiger zu machen; vor der endgültigen Einführung wurde auch eine Erprobungsphase des Qualitätsrahmens beschlossen, während der wir LiV die Möglichkeit zum Feedback hatten, um das Werkzeug zu optimieren
- … der Verwendung gendersensibler Sprache in der Lehrerbildung am Studienseminar: Richtlinien zur Nutzung geschlechtsneutraler oder explizit beide Geschlechter einschließender Formulierungen in schriftlichen Entwürfen, dienstlichen Kommunikationskontexten u.Ä., um die Vorbildfunktion des Studienseminars hinsichtlich der Gendersensibilität und Geschlechtergerechtigkeit zu unterstützen
- … dem aktuellen Strukturmodell zur Organisation unserer Ausbildung am Studienseminar
Mitglieder des Seminarrats
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